Bundesrat billigt neues Gentechnikgesetz
Trotz Bedenken mehrerer Bundesländer hat der Bundesrat das von Agrarminister Horst Seehofer erarbeitete neue Gentechnikgesetz verabschiedet. Das Gesetz sieht eine neue Kennzeichnung für gentechnikfreie Produkte sowie schärfere Anbauregeln für Genmais vor. Der Bundestag hatte bereits vor drei Wochen zugestimmt.
Mit der Gentechniknovelle werden genauere Vorgaben für die Kennzeichnung von Lebensmitteln festgelegt. Die Bezeichnung “Ohne Gentechnik” dürfen danach künftig Produkte tragen, die zwei Bedingungen erfüllen:…
Falls Futterzusatzmittel wie etwa Vitamine verwendet wurden, die von genetisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden, müssen diese in der EU-Öko-Verordnung zugelassen sein. Außerdem darf zu diesen Zusätzen keine gentechnikfreie Alternative auf dem Markt sein. Bauern, die eine Etikettierung ihrer Produkte „ohne Gentechnik“ wünschen, müssen nachweisen, welche Futtermittel sie einsetzen.
Landwirte, die genetisch veränderte Pflanzen ausbringen, müssen nach dem neuen Gesetz einen Mindestabstand von 150 Metern zu konventionellen und von 300 Metern zu ökologischen Anbauflächen einhalten. Diese Abstände können unterschritten werden, wenn sich Bauern darüber mit ihrem Nachbarn einig werden.
Diese Abstände sind laut Stefanie Töwe (Gentechnik Expertin/Greenpeace)absolut unzureichend.
Der gentechnisch veränderte Mais kann sich über den Pollenflug unkontrolliert ausbreiten und auch auf andere Flächen übergehen. Oder bei der Ernte durch landwirtschaftliche Geräte, die meistens von mehreren Landwirten benutzt werden, weitergetragen werden kann. Dafür müsste eigentlich der Bauer, der Genmais anbaut, Schutzmaßnahmen ergreifen. Aber die reichen nicht aus. Zumal diese Maßnahmen auch noch umgangen werden können. Wenn man sich privat mit seinem Nachbarn einigt, zum Beispiel die Abstände zwischen den Feldern oder andere Schutzmaßnahmen nicht einzuhalten, ist das laut Gesetz in Ordnung. Auch wenn der Nachbar nicht rechtzeitig angibt, dagegen zu sein, kann der Genbauer den Mais anpflanzen. Das ist fatal und völlig absurd. Der beste Weg wäre, den Anbau von Genmais sofort zu stoppen, so wie jetzt in Frankreich. Wenn wir Genmais aber schon zulassen, dann muss der vorgeschriebene Abstand mindestens 800 Meter betragen.
Denn es gibt einfach noch zuviele offene Fragen:
Genmais ist ja z.B. so manipuliert, dass er ein eigenes Pestizid produziertund permanent abgibt. Damit schädigt er aber nichtnur den Maiszünsler, also den Schädling des Maises, sondern auch andere Tierarten wie den Regenwurm oder die Honigbiene. Außerdem ist völlig unbekannt, warum die Giftabgabe des Genmaises extrem schwankt: Er gibt mal am Stängel mehr ab als in den Wurzeln, das wiederum variiert von Region zu Region. Das sind uns zu viele offene Fragen, um den Anbau des Maises weiter zu erlauben.
Gut in dem neuen Gesetzt sei wiederum das “ohne Gentechnik”-Etikett. Jetzt kann der Verbraucher zum ersten Mal vor dem Regal erkennen, wie tierische Produkte wie Eier, Fleisch und Milch hergestellt worden sind und ob gentechnisch veränderter Pflanzen eingesetzt wurden. Wäre das Etikett eine eigenständige Verordnung, die nun verabschiedet wird, würden wir jubeln. Aber nun ist es zusammen mit dem Gentechnik-Gesetz in ein Papier gebracht worden. Indem er das Etikett nun in den Vordergrund schiebt und im Hintergrund das Gentechnik-Gesetz mit durchzieht, scheint Herr Seehofer wohl von dessen Lücken ablenken zu wollen.